Mit dem E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) hat der Gesetzgeber für die Bundesverwaltung neue Möglichkeiten des elektronischen Verwaltungshandelns geschaffen, zugleich aber auch neue Verpflichtungen für die betreffenden Behörden. Insbesondere sind Behörden des Bundes künftig nach §2 EGovG »verpflichtet, auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen«, »den elektronischen Zugang zusätzlich durch eine De-Mail-Adresse« zu eröffnen sowie »in Verwaltungsverfahren, in denen sie die Identität einer Person auf Grund einer Rechtsvorschrift festzustellen hat oder aus anderen Gründen eine Identifizierung für notwendig erachtet, einen elektronischen Identitätsnachweis nach §18 des Personalausweisgesetzes oder nach §78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes anzubieten.« Diese Verpflichtungen gelten jedoch auch unmittelbar für Landes- und Kommunalbehörden, sofern diese Bundesrecht umzusetzen haben.
Daher hat sich das Land Berlin entschlossen, bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 seinen Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft mehr als 100 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten.
Der Entwurf des Berliner E-Government-Gesetzes sieht die Übernahme der entsprechenden Regelungen des Bundes-E-Government-Gesetzes für das Landesrecht gleichlautend vor, so dass damit für alle Verwaltungsverfahren des gesamten öffentlichen Rechts der elektronische Zugang auch in Berlin zu eröffnen ist und weitere schriftformersetzende Möglichkeiten im Landesrecht eingeführt werden.
In der Studie »Programm 100+ – eID-STRATEGIE UND AUFBAU VON TRANSAKTIONSDIENSTEN FÜR DAS LAND BERLIN (2013–2016)« wurde vom Fraunhofer FOKUS eine Strategie zur Umsetzung weiterer Online-Transaktionen entwickelt.
Der Schwerpunkt der Studie liegt dabei auf Verwaltungsverfahren mit Schriftformerfordernissen, da diese für eine rechtsverbindliche elektronische Umsetzung die größten Hindernisse zu überwinden haben. Verwaltungsdienstleistungen ohne Formerfordernisse wurden wegen des auch hier notwendigen einheitlichen Verwaltungshandelns und der beabsichtigten Bündelung der Dienstleistungsangebote der Berliner Verwaltung einbezogen. Diese Verwaltungsprozesse können jedoch bereits jetzt als Online-Transaktion angeboten werden. Es bedarf dafür keiner rechtlichen oder technischen Lösungen, um sofort tätig werden zu können.
Die Studie basiert zum einen auf einer Auswertung von Leistungen aus 30 Produkten der Berliner Verwaltung, zum anderen auf einer Analyse bereits bestehender Angebote an Online-Transaktionsdiensten in Bund, Ländern und Kommunen.
Aus den 30 untersuchten Verwaltungsdienstleistungen wurde ein Referenzmodell mit Umsetzungskomponenten abgeleitet. Einem besonderen Stellenwert galten hier die verschiedenen Vertrauensdienste wie beispielsweise dem nPA, um den unterschiedlichen Authentifizierungsanforderungen bei den Verwaltungsdienstleistungen gerecht zu werden, denn nicht jede Dienstleistung hat eine Schriftformerfordernis.
Der Studie vorangestellt wurde ein Leitbild mit 4 Handlungsempfehlungen für das Land Berlin:
- One-Stop-Government: Bündelung des Leistungsangebots im Web
- Einer für Alle: Aufbau einer zentralen Infrastruktur im Land Berlin
- Integrierte Prozesse: Elektronische Formulare als Informationsdrehscheibe
- Meine Verwaltung: Personalisierung des Leistungsangebots an individuelle Bedarfe