p23r
24. Juni 2013 bis 31. Dez. 2014
Unternehmen müssen für verschiedenste Zwecke Daten an die Verwaltung übermitteln: So bestehen aktuell in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund nationaler Gesetze und Verordnungen über 10.000 Informations- und Meldepflichten. Diese führen zu einer Belastung von knapp 40 Milliarden Euro pro Jahr auf Seiten der Wirtschaft.
Grundidee des P23R-Prinzips ist die regelgesteuerte Generierung und Übermittlung von Berichten und Meldungen. P23R-Benachrichtigungsregeln beschreiben herstellerneutral, wie eine Meldung, ein Bericht oder ein Antrag – in P23R-Terminologie sog. »Benachrichtigungen« – technisch zu erzeugen sind. Grundlage für P23R-Lösungen ist eine hersteller- und plattformunabhängige Rahmen- und Sicherheitsarchitektur. Sie bietet Software-Herstellern einen Bauplan, um IT-Lösungen nach dem P23R-Prinzip passend für alle Unternehmensgrößen und Branchen flexibel zu entwickeln. Hieraus ergeben sich neue Geschäftschancen für IT-Anbieter und IT-Dienstleister.