
WBGU-Gutachten: Digitalisierung im Dienst nachhaltiger Entwicklung
News vom 11. Apr. 2019
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergibt heute sein Gutachten »Unsere gemeinsame digitale Zukunft« an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek und an die Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Der Beirat plädiert für eine konsequente Ausrichtung des digitalen Wandels auf Nachhaltigkeit.
Nur wenn der digitale Wandel am Ziel der Nachhaltigkeit ausgerichtet wird, können Klima- und Erdsystemschutz sowie soziale Fortschritte menschlicher Entwicklung realisiert werden. Ohne aktive politische Gestaltung wird der digitale Wandel den Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die Schädigung von Umwelt und Klima weiter beschleunigen. Daher ist es eine vordringliche politische Aufgabe, Bedingungen dafür zu schaffen, die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung zu stellen, so eine der zentralen Botschaften des Gutachtens. Bei der Bundespressekonferenz wird das WGBU-Gutachten durch die Vorsitzende Prof. Dr. Sabine Schlacke und WBGU-Mitglied und Fraunhofer FOKUS-Institutsleiterin Prof. Dr.-Ing. Ina Schieferdecker vorgestellt.
»Aktuell eröffnen sich uns vielfältige Möglichkeiten, die Digitalisierung nachhaltig zu gestalten. Digitalisierung kann dabei helfen, unsere Umwelt zu schützen, diesen Planeten auch für folgende Generationen lebenswert und sozial gerecht zu halten sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Nachhaltigkeit muss nicht als Bremserin für die wirtschaftliche Entwicklung verstanden werden. Doch dafür muss sie beispielsweise genau wie IT-Sicherheit oder Usability von Anfang an mitgedacht werden. Dafür spricht sich das WBGU-Gutachten aus«, erläutert Prof. Dr.-Ing. Ina Schieferdecker, Institutsleiterin bei Fraunhofer FOKUS und Mitglied des WBGU seit 2016.
Der WBGU empfiehlt, die Digitalisierung mit den im Jahr 2015 vereinbarten globalen Nachhaltigkeitszielen sowie den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens in Einklang zu bringen. Neue Technologien sollten gezielt und umfassend genutzt werden, um Menschen Zugang zu Basisdienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie und (Umwelt-)Informationen zu verschaffen und zugleich Umweltzerstörung zu verhindern. Beispiele sind die Nutzung digitaler Technologien für die Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Energiewende durch Einsatz intelligenter Energienetze oder die Senkung des Fahrzeugaufkommens in Städten durch geteilte und vernetzte Mobilität.
Vorausschauend solle bereits jetzt auf die tiefen gesellschaftlichen Umbrüche reagiert werden, die mittelfristig mit der Digitalisierung einhergehen: Beispiele sind die Herausforderungen des absehbaren Strukturwandels auf den Arbeitsmärkten, des Ersatzes realweltlicher Erfahrungen in virtuellen Räumen, der vielfältigen Wirkungen von zunehmender Automatisierung und Künstlicher Intelligenz auf Bildung, Wissenschaft und Demokratie oder der Überwachungspotenziale der neuen Techniken. Alle digitalen Veränderungen, so der WBGU in seinem neuen Gutachten, sollten auf das Gemeinwohl und die Steigerung der Lebensqualität der Menschen hin ausgerichtet werden. Die Umsetzung öffentlich-rechtlicher IKT und digitaler Gemeingüter gehören zu den Handlungsempfehlungen des Gutachtens.