
Impulspapier »Datenachtsamkeit – Ein neuer(licher) Blick auf den Selbstdatenschutz« veröffentlicht
News vom 18. Nov. 2019
Beim Selbstdatenschutz geht es darum, die Rechte an den eigenen Daten wahrzunehmen und über ihre Weitergabe bewusst und selbstbestimmt zu entscheiden. Dies gewinnt im Kontext immer datenintensiverer Technologien verstärkt an Bedeutung.
Das Impulspapier unseres »Kompetenzzentrums Öffentliche IT« (ÖFIT) zielt darauf ab, ein Grundverständnis für die Relevanz von Selbstdatenschutz zu ermöglichen und unter dem Begriff der Datenachtsamkeit hierfür universelle Prinzipien herauszuarbeiten.
Selbstdatenschutz baut auch auf Datenschutzregulierungen auf, geht aber über diese hinaus und ergänzt sie. Beispielsweise ist dort, wo die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung an eine Einwilligung gebunden ist, ein bewusster Selbstdatenschutz Voraussetzung für die Wirksamkeit der Datenschutzregulierung. Für einen ernsthaften Machtausgleich zwischen Nutzerinnen und Nutzern und datenverarbeitenden Organisationen, muss Selbstdatenschutz entsprechend als Teil einer Datenschutzarchitektur gedacht, rechtlich garantiert und gesellschaftlich gefördert werden.
Die Publikation beschreibt Maßnahmen zum Selbstdatenschutz, die auf generell wirksamen, alltagstauglichen und zukunftssicheren Strategien beruhen.