Justitia - digitales Recht
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Neues Impulspapier zur digitalen Vollzugstauglichkeit von Gesetzen veröffentlicht

News vom 25. Sept. 2019

Die neueste Publikation »Recht Digital – Maschinenverständlich und automatisierbar« des »Kompetenzzentrums Öffentliche IT« (ÖFIT) am Fraunhofer FOKUS beschäftigt sich mit der Frage, wie Gesetze gestaltet sein müssen und wie der Rechtsetzungsprozess adaptiert werden kann, um die (Teil-)Automatisierung der Rechtsanwendung zu erleichtern.

Eindeutige Begriffsdefinitionen, Standardisierung von Rechtsbegriffen, Visualisierung von Entscheidungsregeln und Vollzugsprozessen – das sind einige der Voraussetzungen, die bereits bei der Entstehung von Rechtsvorschriften berücksichtigt werden sollten, um die Rechtsanwendung digital möglich zu machen. Denn: Das von der Verwaltung zu vollziehende Recht ist häufig genug nicht »digitaltauglich« – es beinhaltet also Hürden für durchgehend digitale Verwaltungsprozesse oder automatisierte Prüfungen.

Der vorliegende Impuls gibt im Ergebnis einen fokussierten, praxisorientierten Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten und -bedarfe in fünf Handlungsfeldern, die sich wechselseitig bedingen. Die dargestellten Maßnahmen beziehen sich auf die Frühphase der Gesetzgebung (vor dem parlamentarischen Prozess), in der politische Vorgaben in Entwürfe von Rechtstexten überführt werden. Das Impulspapier identifiziert die Maschinenverständlichkeit des Rechts als zentralen Hebel, der in der Entwurfsphase von Gesetzen und Verordnungen anzusetzen ist. Im Fokus stehen hier die sogenannten gebundenen Entscheidungen der Verwaltung.