Das konkrete Szenario zeigt die elektronische. Anforderung einer Anklageschrift von einer anderen Staatsanwaltschaft. Die Daten der elektronischen Auskunft aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters werden so im staatsanwaltschaftlichen Fachverfahren, hier MESTA, aufbereitet, dass der Staatsanwalt quasi per Mausklick die Anklage anfordert. Vom DVDV werden die Adress- und Zertifikatsinformationen geholt. Mittels SCI-Transportprotokoll und XML-Metadaten (XJustiz) werden die Daten dem Intermediär zugestellt. Das Szenario „IT-gestützte Anforderung und Versendung einer Anklageschrift“ zeigt exemplarisch die Kommunikation zwischen Fachverfahren mittels DVDV (Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis) und OSCI-Web Services. 
Mit dieser IT-Kommunikationsinfrastruktur, die bei den Umzugsdaten der Einwohnermeldeämter seit dem 01.01.2007 erfolgreich genutzt wird, können Justizbehörden, Kommunen und Verwaltungen miteinander bzw. untereinander fachverfahrensunabhängig kommunizieren. Authentitizität, Vertraulichkeit und Integrität der Datenübermittlung sind gewährleistet. Für den Standardfall wird nach Eingang der elektronischen Anfrage eine Kopie der Anklagedatei durch das DMS erstellt und als Response zurückgeschickt. Nunmehr kann der Staatsanwalt die Anklage auf seinem Bildschirm lesen. Beim Nachrichtenaustausch werden automatisiert zusätzlich Anforderungs- und Versendungsschreiben erzeugt, die im DMS gespeichert bzw. zur Akte genommen werden.
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