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White Paper zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Fraunhofer FOKUS und Siemens IT Solutions and Services veröffentlichen ein White Paper, dass Konsequenzen aus der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an fünf Szenarien für einheitliche Ansprechpartner aufzeigt.

Bote, Lotse, Mittler oder Verfahrensmanager – Akteure in einem zukünftigen Europa der einheitlichen Verwaltungen

Am 5. Mai veröffentlicht Prof. Dr. Jörn von der Lucke auf dem DBB Kongress in Leipzig die Ergebnisse des White Paper, mit dem das Fraunhofer-Institut FOKUS im Rahmen der Partnerschaft im Bereich eGovernment von Siemens IT Solutions and Services betraut wurde. Frühzeitig vor Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) soll die Fachöffentlichkeit auf mögliche Konsequenzen aufmerksam gemacht werden.

Bis 28. Dezember 2009 soll die EU-DLR in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie ist Bestandteil der Lissabon-Strategie und soll das grenzüberschreitende Handeln mit Dienstleistungen vereinfachen. Hierzu müssen Verwaltungsverfahren vereinfacht, Genehmigungsverfahren gestrafft und bürokratische Hindernisse bei der Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten abgebaut werden.

Ein wesentlicher Punkt der EU-DLR ist die Schaffung von Einheitlichen Ansprechpartnern (EA). Dienstleistungserbringer sollen zukünftig alle Verfahren und Formalitäten in Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten über die EA als zentrale Anlaufstelle abwickeln können. Sie sind somit ein verwaltungsebenenübergreifender Zugang zur nationalen, subnationalen und kommunalen Ebene.

„Wir vom Fraunhofer FOKUS haben Szenarien für Einheitliche Ansprechpart-ner als Bote, Berater, Lotse, Mittler und Manager entwickelt. Damit stellen wir die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung sowie die daraus resultierende Konsequenzen dar“, sagt Prof. von Lucke und erläutert: „Auch wenn die EA-Typen sich in Befugnissen und Vollmacht vo-neinander unterscheiden, sind allen bestimmte Aufgaben gemein. Sie bereiten Grundinformationen auf, nehmen Verfahrenskorrespondenz entgegen und bearbeiten Änderungsmitteilungen und genehmigungsrelevante Pflichtmeldungen.“

Bisher wurde außerhalb des Fraunhofer-Instituts FOKUS dem Ansatz privater Verwaltungsberater (EA Light) wenig Beachtung geschenkt. Mittlerweile wächst jedoch das Interesse bei jenen Akteuren, die nicht einheitlicher Ans-prechpartner sein dürfen (Kammern und Kommunalverwaltungen) oder die Dienstleistungserbringern ein vergleichbares Angebot ohne eigene Haftungsrisiken anbieten wollen. Denn mit Einführung der einheitlichen Ansprechpartner und den privaten Verwaltungsberatern (EA Light) wird die Organisationsstruktur von Behörden wirkungsvoll und zum Nutzen der Wirtschaft ergänzt.

Die Durchführung der EU-DLR bedeutet einen großen Impuls für eGovernment und die nachhaltige Verwaltungsmodernisierung auf gesamteuropä-ischer Ebene. Da die EU-DLR auch den Grundsatz zur elektronischen Verfahrensabwicklung beinhaltet, müssen zeitnah Informations- und Kommunikationstechnologien implementiert werden. Der systematische Bürokratieabbau stellt schließlich nicht nur eine Entlastung für Unternehmen und Bürger dar, sondern bietet auch Potential zur Kostensenkung. Gerade in der aktuellen Rezession bietet eine schnelle und konsequente Umsetzung der Richtlinie die Chance, effizienter und effektiver in Verwaltungen und Behörden zu arbeiten und sich gleichzeitig unternehmerfreundlicher aufzustellen.

 

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