Integration von Fachverfahren auf Basis von Service-orientierten Architekturen V 2.0
Das White Paper „Interoperabilität von Anwendungen im eGovernment“ dokumentiert Ergebnisse aus dem Fraunhofer FOKUS eGovernment-Labor. Im Vordergrund der Arbeiten steht die Evaluation von Konzepten, Technologien, Plattformen, Lösungen und Produkten hinsichtlich Interoperabilität auf der Basis offener Standards und Serviceorientierter Architekturen (SOA).
Im Rahmen von übertragbaren Anwendungsszenarien werden insbesondere Lösungen und Produkte im Kontext Service-orientierter Architekturen untersucht, die auf Standards und Konzepten wie XML, WSDL, Web-Services, BPEL (Business Process Execution Language) basieren. Produkte für eine eGovernment-Infrastruktur, wie z. B. Microsoft Lösungsplattform E-Government Starter Kit (EGSK), Microsoft Biz Talk Server, Oracle Fusion Middleware mit dem Oracle BPEL Process Manager oder Produkte für Basiskomponenten wie die Virtuelle Poststelle (z. B. Governikus, bos KG) oder Formular Management System (z. B. FormsForWeb, Lucom GmbH) spielen dabei eine wichtige Rolle. Für diese Studie wurden im Fraunhofer FOKUS eGovernment-Labor exemplarisch
Infrastrukturen für verschiedene Behörden aufgebaut, mit denen das Zusammenwirken unterschiedlicher eGovernment-Plattformen, Basiskomponenten und verschiedener Fachverfahren simuliert werden kann. Anhand von konkreten Beispielszenarien, die die Kommunikation zwischen verschiedenen Anwendungen und zwischen verschiedenen Behörden erfordern, wurde die Interoperabilität der verwendeten Technologien und Produkte getestet.
Die Dokumente sind in der Reihe „Fraunhofer FOKUS eGovernment White Paper“ erschienen, in denen Themen wie Interoperabilität, Prozessintegration, eGovernment-Architektur etc. erarbeitet und als „lebende Dokumente“ mit engagierten eGovernment-Akteuren weiter fortgeschrieben werden.
Falls Sie Anmerkungen zu dem White Paper haben, senden Sie bitte Ihren Beitrag per eMail an den Editor Uwe Holzmann- Kaiser
Hinweis:
Im White Paper konnten nur Produkte von Partnern berücksichtigt werden, die während des Untersuchungszeitraumes Partner im eGovernment-Labor waren.
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