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Informations- und Meldepflichten für Arbeitgeber
Die Studie ist das Ergebnis eines Forschungsauftrags des Bundesinnenministeriums „Entwicklung von Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung“ (Los 3). In einem interdisziplinären Team wurden neuartige Lösungsansätze erarbeitet, die Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten entlasten. Die Lösungen basieren auf Ist-Analysen und Befragungen bei beteiligten Unternehmen und Behörden. Die Ansätze werden in der Studie konzeptionell entwickelt und auf technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit überprüft. Auch werden Vorschläge für die weiteren Schritte zur Realisierung gemacht.
Die Studie enthält sowohl ein Konzept für die Vereinfachung der einzelnen Meldeprozesse für die Unternehmen mit einem Konzept zur Vermeidung von Doppelarbeit bei redundanten Inhalten als auch – mittelfristig – für eine Verringerung der Anzahl der erforderlichen Meldungen. Die Konzepte streben eine Optimierung des Gesamtaufwandes an, nicht die Optimierung einzelner Prozesse.
Die kurzfristige Entlastung bietet der FRESKO-Prozessor, ein Flexibler Einfacher Sicherer Kommunikations-Prozessor, mit dem die Erstellung und Abgabe der Meldungen in einer sicheren Umgebung weitgehend automatisiert wird. Er ist so konzipiert, dass jedes Unternehmen seinen eigenen FRESKO-Prozessor kontrolliert und betreibt oder betreiben lässt. Das Konzept kommt somit ohne große zentrale Datenbestände aus. Der FRESKO-Prozessor ist für alle Unternehmensgrößen und Typen technisch verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll. Es ist über den Bereich „Arbeitgeber-Meldungen“ hinaus für die verschiedensten Meldepflichten einsetzbar.
Eine Verringerung der Vielzahl gesetzlicher Meldungen soll mittelfristig durch ein „Daten-Pointer-Netzwerk“ (DPN) erreicht werden. Die redundante Datenhaltung bei vielen Behörden wird vermieden, indem ein Register der bei den verschiedenen Behörden vorhandenen Datenbestände verfügbar ist. Mit dessen Hilfe können weitere Behörden auf diese Bestände bzw. Auszüge oder Sichten der Datenbestände zugreifen und somit auf eigene Meldepflichten verzichten. Der Zugriff über das DPN ist immer mit der Prüfung der Zulässigkeit der Weitergabe und einer Protokollierung verbunden.
(Autor: Peter Schilling)
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