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Jens Klessmann

Fraunhofer FOKUS
Kaiserin-Augusta-Allee 31
10589 Berlin

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Gesamtkonzept Datennotar

KURZBESCHREIBUNG

Elektronische Safes für Daten und Dokumente und zur Ablage und Freigabe digitaler Unterlagen bieten eine Infrastruktur, um den Austausch zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern zu vereinfachen und zu beschleunigen. Grundlage für eine Benutzung elektronischer Safes, die von IT-Dienstleistern betrieben werden, ist das Vertrauen in die Sicherheit und den Schutz der sensiblen Daten. Hierzu sind geeignete technische und rechtlich-organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu werden im ISPRAT-Projekt „Gesamtkonzept Datennotar“ zum Einen die Anforderungen an entsprechende Safeprovider untersucht. Zum Anderen wird analysiert welche Dienste Notare sinnvoll auf Basis elektronischer Safes anbieten können. Diese Datennotardienste müssen so ausgestaltet sein, dass sie den Kunden ein definiertes Vertrauens- und Sicherheits¬niveau gewährleisten. Im Gesamtkonzept „Datennotar“ wird somit ein Rahmenwerk zur Etablierung von Datennotaren auf Basis elektronischer Safes erarbeitet.

AUFGABEN DES DATENNOTARS

  • Datennotare bieten im Kern vertrauensvolle und sichere Dienste auf Basis elektronischer Safes an.

  • Datennotare erfüllen (gesetzlich) definierte Mindeststandards zum Schutz der anvertrauten Daten und Dokumente.

  • Datennotare unterliegen eindeutigen Regelungen zu ihrem eigenen Lebenszyklus und in den Beziehungen zu ihren Kunden.

  • Datennotare unterliegen den Pflichten und genießen den besonderen Schutz notarieller Geheimnisträger.

  • Die Funktion eines Datennotars könnte von anerkannten Notaren übernommen werden.

AUFGABEN DES NOTARS

  • Notare unterliegen den Regelungen der Bundesnotarordnung (BNotO).

  • Notare sind unabhängig und unparteiisch (BNotO §14,1). Sie dürfen ihre Tätigkeit nicht ohne einen ausreichenden Grund verweigern (§15,1).

  • Der Notar ist zur Verschwiegenheit (§18,1) und zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§19a,1) verpflichtet.

  • Notare sind zuständig für Beurkundungen jeglicher Art (§20). Neben weiteren Aufgaben übernehmen Notare auch die Aufbewahrung von „Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten“ (§23).

  • In der Bundesnotarordnung ist das Vorgehen bei Erlöschen des Amtes geregelt (§47ff.).

  • Der Notar kann im Informationszeitalter auch die Aufgaben eines Datennotars  übernehmen. Im Wesentlichen ist der Notar im Informationszeitalter für die Beurkundung physischer und digitaler Unterlagen zuständig.


ISPRAT-Projekt „Gesamtkonzept Datennotar“

Gemeinsam haben die Projektpartner, das Fraunhofer-Institut FOKUS und das Lorenz-von-Stein-Institut (LVS) die Grundlagen des „Gesamtkonzepts Datennotar“ erarbeitet. Dazu hat das LVS die rechtlichen Rahmenbedingungen elektronischer Safes und entsprechender Dienste untersucht und die Ausgangssituation, die Grundbegriffe und Rechtsprobleme in Arbeitspapieren skizziert. Fraunhofer FOKUS hat die technischen Anforderungen an Safeprovider aufbereitet und das Zusammenspiel von Datennotaren und elektronischen Safes analysiert. Gemeinsam wurden in internen Workshops verschiedene mögliche Datennotardienste identifiziert. In einem weiteren Workshop mit dem ISPRAT-Projektpaten IBM konnten hilfreiche Erkenntnisse zur Ausgestaltung des Gesamtkonzepts gewonnen werden. Zur Außenkommunikation wurde eine Flash-Animation erstellt, welche die Zusammenhänge zwischen elektronischen Safes und Datennotaren aufzeigt.

 


 

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